39 gemäss Referenzsachverhalt der VBRS-Richtlinien. Zu berücksichtigen ist neben der längeren Fahrstrecke (Bern-Burgdorf-Bern) und dem Fahrfehler wiederum die erhöhte Geschwindigkeit und Gefährlichkeit aufgrund des Fahrens auf der Autobahn. Die Kammer erachtet für diesen Sachverhalt erneut eine Strafe von 3 Monaten als angemessen, wobei 2 Monate asperiert werden.