Auch bei der Erpressung im Deliktsbetrag von CHF 2'000.00 (Fingerring) muss die Vorgehensweise als verwerflich bezeichnet werden, dies trotz des verhältnismässig tiefen Deliktsbetrags. Die Einsatzstrafe wird auf 2 Monate festgelegt. Von einem vergleichbaren Verschulden ist beim dritten Vorfall im Deliktsbetrag von CHF 1'900.00 (Autoreparaturkosten) auszugehen. Dies führt zu einer Einsatzstrafe von ebenfalls 2 Monaten.