Unmittelbar vor dem Übergriff diskutierte der sichtlich aufgebrachte Beschuldigte mit J.________. Der Straf- und Zivilkläger stand mit beiden Händen in den Hosentaschen unsicher daneben, bevor ihm der Beschuldigte seine brennende Zigarette in das Gesicht warf, ihn danach ohne ersichtlichen Grund am Kragen packte und ihn zu treten und zu schlagen begann. Der Beschuldigte schlug ziellos auf den Straf- und Zivilkläger ein. Er hörte selbst dann nicht auf, auf den Straf- und Zivilkläger einzutreten, als dieser bereits blutend am Boden lag.