19a Ziff. 1 BetmG); - der Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz, mehrfach begangen resp. festgestellt am 15. Juli 2019 in Bern durch Besitz von 13 Packungen in der Schweiz verbotener Feuerwerkskörper; - der Widerhandlung gegen das kantonale Strafgesetzbuch, begangen am 1. Januar 2019 in Bern (auf den Boden spucken, Nuttensöhne rufen); - des Wegwerfens von Kleinabfällen ausserhalb von Abfallanlagen oder Sammelstellen, begangen am 21. Juni 2019 in Bern; Betreffend diese Delikte hat nachfolgend eine Strafzumessung zu erfolgen. IV. Strafzumessung