Wenn man vorübergehend zu viert im Auto gewesen wäre, hätte eine Person zwingend auf dem Rücksitz Platz nehmen müssen, was dem Privatkläger mit Sicherheit aufgefallen wäre. Der Beschuldigte machte demgegenüber geltend, dass in einer ersten Phase J.________, in einer zweiten Phase eine Drittperson am Steuer des Autos gewesen sei. Diesen kurzen, grundsätzlich wenig komplexen Sachverhalt, schilderte er in verschiedenen und sich relevant widersprechenden Versionen, namentlich will er die unbekannte Drittperson zufällig im Quartier getroffen haben, zum eigentlichen Fahrerwechsel sei es aber erst 10 Sekunden vor der Ankunft im Spital gekommen.