30 2019 eingebettet und erscheinen nachvollziehbar und glaubhaft. Es ist wiederum nicht ersichtlich, weshalb der Straf- und Zivilkläger den Beschuldigten, welcher nachweislich fortlaufend ohne Berechtigung gefahren ist, falsch belasten sollte, zumal dieser Vorwurf im Verhältnis zu den restlichen Delikten eher leicht wiegt und der Strafund Zivilkläger keinen persönlichen Vorteil daraus ableiten kann. Für die Kammer ist der angeklagte Sachverhalt erstellt.