Die Erklärung des Beschuldigten, wonach er sich nach einer Kontrolle nicht erneut in ein Auto setzen würde, vermag ihn daher nicht zu entlasten. Das Gericht stellt auf die glaubhaften Aussagen des Privatklägers ab. Es erachtet den angeklagten Sachverhalt als erstellt. Die Ausführungen der Vorinstanz sind korrekt. Die Aussagen des Straf- und Zivilklägers sind detailreich und beschränken sich nicht auf die pauschale Behauptung, der Beschuldigte habe das Fahrzeug geführt. Sie sind in die Erzählung vom 21. Juni