29 dieser mit einem Stock hinter ihm herrannte (pag. 494). Die Videoaufnahmen sprechen klarerweise gegen die Version von I.________ und stützen die Aussagen des Straf- und Zivilklägers, welcher nachvollziehbar schilderte, dass er wegen der Kindersicherung nicht aus dem Auto habe aussteigen können. Abgesehen davon, dass ein solches Detail an sich äusserst glaubhaft ist, vermag es zugleich zu erklären, weshalb auf den Videoaufnahmen zunächst I.________ zu sehen ist.