Er machte pauschal Erinnerungslücken geltend und beschränkte sich darauf, die Verantwortung für die Fahrt zu übernehmen. Sein Zugeständnis überzeugt nicht und ist nicht geeignet, die glaubhaften Schilderungen von C.________ in Zweifel zu ziehen. Das Gericht geht davon aus, dass er die Verantwortung für die Fahrt auf sich genommen hat, um den Beschuldigten zu entlasten, zumal ihm mitgeteilt wurde, dass es im Strafmass keine grosse Rolle spielen würde und der Fahrzeugschaden bereits von C.________ bezahlt worden ist. Der Beschuldigte hat die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Fahrt vom 23. März 2019 gleichbleibend bestritten.