Solche Episoden werden nicht einfach erfunden. Auch I.________ gab zur fraglichen Fahrt zwei verschiedene Versionen. Anders als beim Privatkläger, konnte seine zweite Version allerdings nicht überzeugen. Sie blieb oberflächlich und karg. Er konnte keine ergänzenden Fragen beantworten, die es erlaubt hätten, sein Geständnis zu überprüfen. Auch die Fahrt durch das Quartier und vor allem die Kollisionen mit parkierten Fahrzeugen sind ihm erstaunlicherweise nicht in Erinnerung geblieben. Er machte pauschal Erinnerungslücken geltend und beschränkte sich darauf, die Verantwortung für die Fahrt zu übernehmen.