Es ist insbesondere auch festzuhalten, dass das Gericht im abgekürzten Verfahren keine eigentliche Beweiswürdigung vorgenommen hat. Das Urteil vom 24. Juli 2020 hat unter Berücksichtigung der gesamten Umstände im Beweisverfahren daher nicht das Gewicht, welches in der Regel einem rechtkräftigen Urteil beigemessen wird.