11. Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz am 23. März 2019 gemäss Ziff. 5.1.2, 5.2 sowie 5.3 der Anklageschrift Dem Beschuldigten werden drei Widerhandlungen gegen das Strasenverkehrsgesetz vorgeworfen, welche er im Rahmen einer Fahrt von Thun nach Bern am 23. März 2019 begangen haben soll. Bestritten ist einzig, ob der Beschuldigte das fragliche Fahrzeug an besagtem Abend geführt hat oder nicht. Kommt die Kammer zum Ergebnis, dass der Beschuldigte tatsächlich als Fahrer fungiert hat, sind sämtliche drei angeklagten Sachverhalte erstellt.