Die Aussagen des Straf- und Zivilklägers werden durch die am Domizil des Beschuldigten sichergestellten Gegenstände gestützt. Es ist auch nicht ersichtlich, weshalb der Strafund Zivilkläger den Beschuldigten mit solchen Drohungen belasten sollte, wenn sie nicht der Wahrheit entsprechen würden. Immerhin behauptet er nicht einmal, dass er verletzt wurde. Es wären trivialere und gleichzeitig schwerwiegendere Drohversionen denkbar gewesen, hätte er den Beschuldigten böswillig falsch belasten wollen.