Die Kammer ist davon überzeugt, dass diese pauschalen Gegenangriffe reine Schutzbehauptungen darstellen und nicht der Wahrheit entsprechen. Der Straf- und Zivilkläger wurde vom Beschuldigten manipuliert und dominiert, was eindrücklich die diversen aktenkundigen Videoaufnahmen zeigen. Das auf den Videoaufnahmen erkennbare, fast schon unterwürfige Verhalten des Straf- und Zivilklägers dem Beschuldigten gegenüber sowie das dominante Auftreten des Beschuldigten dem Straf- und Zivilkläger, aber auch Dritten gegenüber (vgl. insbesondere die Aufnahmen im Tankstellenshop auf