Der Beschuldigte machte zu seiner Entlastung in der Hauptsache geltend, dass man sich gegenseitig gestichelt, beschimpft und bedroht habe. Diese Version wird auch von J.________ unterstützt. Das Gericht kommt nach Würdigung der umfangreichen Befragungen des Privatklägers und des Beschuldigten und nicht zuletzt gestützt auf den persönlichen Eindruck der Männer anlässlich der Hauptverhandlung zu einem anderen Schluss. Das Machtgefälle zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger war evident.