26 vom Privatkläger beschriebenen Waffen wurde durch die Sicherstellungen anlässlich der Hausdurchsuchung untermauert. Der Privatkläger beschrieb Interaktionen, gab direkte Dialoge wieder und schilderte seine Ängste und Gefühle. Besonders anschaulich auch die von ihm beschriebene Szene, als der Beschuldigte unmittelbar damit gedroht habe, die Paintballwaffe gegen ihn abzufeuern, worauf der Privatkläger sich in Erwartung des Schusses abgedreht habe um wenigstens das Gesicht zu schützen.