25 zählen von der Schlägerei keine Option gewesen. Einmal will er dem Straf- und Zivilkläger zudem die Optionen im Auto, einmal im Notfall und einmal in der Wohnung eröffnet haben. Die Option mit der Polizei brachte er oberinstanzlich nicht mehr vor. Es ist von vornherein lebensfremd, dass der Straf- und Zivilkläger, nachdem er vom Beschuldigten verprügelt wurde, selber vorgeschlagen hätte, er könnte den Übergriff als Unfall verschleiern.