Bei der Polizei gab der Beschuldigte am 15. Juli 2019 noch zu Protokoll, dass es die Idee des Straf- und Zivilklägers gewesen sei, zu erzählen, dass die Verletzungen von einem Unfall stammen würden. Sie hätten dies besprochen und er habe dem Straf- und Zivilkläger beim Notfall gesagt, dass sie zwei Möglichkeiten hätten. Entweder er rufe jetzt die Polizei und sie würden das Ganze rechtlich regeln, oder aber sie würden sagen, dass es ein Unfall gewesen sei. Er könne aber nicht sagen, dass sie sich geprügelt hätten. Er solle sagen, was genau er erzählen wolle (pag. 412 Z. 715 ff.).