Als er das Blut gesehen habe, habe er Angst gehabt, dass etwas Schlimmes passiert sein könnte. Er habe dem Straf- und Zivilkläger gesagt, dass er froh wäre, wenn er es im Spital nicht so erzählen würde, wie es wirklich passiert sei, aber er könne auch die Wahrheit sagen. Bedroht habe er ihn nicht, er habe ihn nur darum gebeten (pag. 2065 Z. 24 ff.). Bei der Polizei gab der Beschuldigte am 15. Juli 2019 noch zu Protokoll, dass es die Idee des Straf- und Zivilklägers gewesen sei, zu erzählen, dass die Verletzungen von einem Unfall stammen würden.