1346): Nötigung, begangen «am 06.05.2019 und 11.06.2019 in Bern, E.________(Adresse), z.N. C.________ indem der Beschuldigte dem Privatkläger androhte, dass er ihm, dessen Mutter oder dessen Familie etwas antue, z.B. dass er ihm den Finger abschneiden werde und der Mutter das Rückgrat brechen werde, falls er bei den Einvernahmen bei der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen I.________ (BM 19 8324) und schlussendlich im eigenen Verfahren (BM 19 21257) nicht dem Beschuldigten genehme Aussagen mache, nämlich dass dieser zu den fraglichen Zeitpunkten jeweils nicht der Lenker der Autos gewesen sei.