Der Beschuldigte will den Grund im Hass des Straf- und Zivilklägers seit dem Vorfall vom 21. Juni 2019 sehen. Seither wolle er ihn so richtig «in die Scheisse ziehen». Sie seien schon vorher nicht gut ausgekommen, er habe den Straf- und Zivilkläger bereits vor dem Vorfall immer wieder kleingemacht und dieser sei frech zu ihm gewesen (pag. 2061 Z. 33 ff. und 2062 Z. 25 ff.). Im Übrigen erschöpfen sich seine weiteren Erklärungsversuche darin, den Straf- und Zivilkläger schlechtzureden. Niemand komme mit ihm aus, was charakterliche Gründe habe (pag. 2063 Z. 25 f.). Die Erklärungsversuche des Beschuldigten überzeugen nicht.