Der Beschuldigte hat hingegen oberinstanzlich auf die Frage, weshalb der Straf- und Zivilkläger die Kosten hätte bezahlen sollen, wiederum erklärt, der Straf- und Zivilkläger schulde I.________ Geld. Er habe Ersterem vorgeschlagen, er solle die Rechnung für I.________ bezahlen, damit die Anzeige zurückgezogen werde und dieser aus dem Gefängnis komme (pag. 2064 Z. 32 ff.). Weshalb jemand aus dem Gefängnis kommen sollte, wenn jemand anderes eine Rechnung bezahle, konnte er nicht nachvollziehbar erklären und führte aus, er habe nicht so weit überlegt (pag. 2065 Z. 3).