Die Ausführungen der Vorinstanz sind korrekt. Der Straf- und Zivilkläger hat oberinstanzlich ein weiteres Mal konstant und ausführlich geschildert, wie es zur Zahlung des Fahrzeugschadens gekommen ist und dass er für den Schaden nicht verantwortlich gewesen ist, weshalb er ihn zunächst nicht habe bezahlen wollen. Dies habe er letztlich erst getan, nachdem ihn der Beschuldigte bedroht und geschlagen habe (pag. 1943 Z. 12 ff.). Der Beschuldigte hat hingegen oberinstanzlich auf die Frage, weshalb der Straf- und Zivilkläger die Kosten hätte bezahlen sollen, wiederum erklärt, der Straf- und Zivilkläger schulde I.____