Durch die Klärung anlässlich der Hauptverhandlung, dass der portugiesische Muttertag bereits am 5. Mai 2019 gefeiert wurde, ergab die Abhebung von CHF 2'500.00 am 8. Mai 2019, mithin unmittelbar nach der Übergabe des Geschenks, durchaus Sinn. Anlässlich der Hauptverhandlung konnte der Privatkläger soweit nachvollziehbar darlegen, dass er eine zusätzliche Summe von CHF 2'500.00 habe bezahlen müssen und nicht wie angeklagt CHF 2'000.00. Das Gericht orientierte sich aber letztlich an der angeklagten Summe von CHF 2'000.00. Das Gericht erachtet die Aussagen des Privatklägers trotz gewisser Ungereimtheiten bei den Geldbeträgen als nachvollziehbar.