Der Beschuldigte habe ihm gesagt, er verschwende seine Zeit und er müsse nun den Kopf für I.________ hinhalten und dessen Schulden abzahlen, bis dieser wieder auffindbar sei. So sei der Beschuldigte dann mit dem Vertrag gekommen. Der Straf- und Zivilkläger hat den Vorfall folglich wiederum widerspruchsfrei und detailliert beschrieben. Die ausgefallenen Details, wie auch die beschriebenen Abzahlungsmodalitäten (pag. 1946 Z. 20 ff.), stimmen mit den früheren Aussagen überein.