Geld geschuldet haben. Er drehte auch hier wieder den Vorwurf um, Einzelheiten wurden aber nicht ausgeführt. Der Beschuldigte versuchte abzulenken, Verwirrung zu stiften und beschränkte seine Argumentation vornehmlich darauf, den Privatkläger zu verunglimpfen und als Person zu disqualifizieren. Er gab weiter an, dass der Privatkläger explodiert wäre, wenn er einen solchen Vertrag zur Unterschrift erhalten hätte. Das Gericht hat den Privatkläger im Rahmen der mehrtägigen Hauptverhandlung nicht als Person erlebt, die zu unberechenbaren Gewaltausbrüchen neigt.