Der Privatkläger legte offen, dass er zunächst noch gezögert habe, den Vertrag zu unterzeichnen, dann aber vom Beschuldigten einen «Chlapf» erhalten habe und sich in der Folge durch Unterschrift auf dem Vertrag zur Bezahlung von CHF 6'100.00 verpflichtet habe. Der Privatkläger gab mehrmals direkte Gespräche wieder und schilderte damit zusammenhängend komplexe und ungewöhnliche Abläufe. So habe der Beschuldigte mit der Intervention von Mitarbeitern einer Kreditfirma gedroht, habe gesagt, dass die Leute seinen Wohnort kennen würden, es seien «schlimmi Sieche», mit denen nicht zu spassen sei.