__ in Kontakt zu treten, wie der Beschuldigte unvermittelt verärgert reagiert habe, als ihm dies nicht gelungen sei, und kurz darauf die Unterzeichnung des Vertrags durch den Privatkläger verlangt habe. Er schilderte, wie der Beschuldigte zwecks Abgleichung der Unterschrift etwas später am fraglichen Tag noch die Vorlage eines Ausweises verlangt habe. Der Privatkläger legte offen, dass er zunächst noch gezögert habe, den Vertrag zu unterzeichnen, dann aber vom Beschuldigten einen «Chlapf» erhalten habe und sich in der Folge durch Unterschrift auf dem Vertrag zur Bezahlung von CHF 6'100.00 verpflichtet habe.