und I.________ handelt es sich um gute bzw. um die besten Freunde des Beschuldigten. I.________ bezeichnete der Beschuldigte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sogar als seinen besten Freund, dieser sei wie ein Familienmitglied (pag. 1579 Z. 11 und 14). Der Einfluss des Beschuldigten auf die beiden spiegelt sich anschaulich in deren Aussagen wider. Ihre Aussagen waren – wie diejenigen des Straf- und Zivilklägers vor dem 21. Juni 2019 – stets darauf bedacht, den Beschuldigten zu schützen. So hat beispielsweise J.______