in den Aussagen des Straf- und Zivilklägers, welcher den Beschuldigten anfänglich als einen gescheiten Menschen, der immer ehrlich zu ihm sei und sich gut mit geschäftlichen Sachen auskenne (pag. 1143 Z. 56 ff.) bezeichnete und anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zu Protokoll gab, dass er den Beschuldigten, als er ihn kennengelernt habe, als guten und erfolgreichen Typen eingeschätzt habe, der seine Sachen erledige im Leben, der vorwärtskomme und ihm versprochen habe, er würde ihm eine gut bezahlte Lehrstelle besorgen (pag. 1940 Z. 27 ff.).