Der Straf- und Zivilkläger nahm zum Schutz des Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Begünstigung in Kauf, welches letztlich auch eröffnet wurde. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass der Straf- und Zivilkläger bereits vier Tage nach dem Vorfall vom 21. Juni 2019 im Sinne einer Protokollergänzung von sich aus diverse Vorfälle angesprochen hat, welche nunmehr gestützt auf seine späteren Aussagen sowie gestützt auf weitere Beweise und Indizien Teil des vorliegenden Strafverfahrens bilden (pag. 317 Z. 173 ff.).