14 (pag. 1947 6 ff.). Entsprechend war er nach dem Vorfall auch nicht zu einer Gegenüberstellung mit dem Beschuldigten bereit, versuchte dieser ihn doch immer zu manipulieren (pag. 314 Z. 28). Nach dem Vorfall vom 21. Juni 2019 habe er dann den Tod vor seinen Augen gesehen und Angst um seine Familie gehabt. Da habe er gewusst, dass er die Reissleine ziehen musste (pag. 1947 Z. 20 ff.). Diese Schilderung spiegelt sich eindrücklich in den Aussagen des Straf- und Zivilklägers wieder.