Die Feststellung der Verteidigung ist zwar zutreffend, entstammt aber auch einem offensichtlichen und nachvollziehbaren Grund: Der Übergriff am 21. Juni 2019, welcher zum Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung führte, stellte für den Straf- und Zivilkläger einen Wendepunkt dar. Wie er selber wiederholt zu Protokoll gab, war er vor diesem Tag sowohl emotional als auch finanziell an den Beschuldigten gebunden