begangen zum Nachteil des Privatklägers, C.________, schuldig zu sprechen und zu einer angemessenen Strafe zu verurteilen. 11 Ill. Zivilpunkt Soweit den Straf- und Zivilkläger betreffend sei der Beschuldigte in Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils zur Bezahlung 1. von CHF 6100.00 Schadenersatz zuzüglich Zins zu 5% seit dem 01.03.2018 (mittlerer Verfall) (Dispositiv-Ziff. IV.1), 2. von CHF 2500.00 Schadenersatz zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 08.05.2019 (Dispositiv-Ziff. IV.2),