Der stellvertretende Generalstaatsanwalt H.________ beantragte und begründete seinerseits für die Generalstaatsanwaltschaft Folgendes (pag. 2095 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland 29.04.2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ freigesprochen wurde von den Anschuldigungen 1.1. der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich begangen 1.1.1 am 20.09.2019 in Bäriswil durch Fahren eines PW trotz entzogenem Führerausweis (AKS 5.1.6);