1. zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, unter Anrechnung der Polizei- und Untersuchungshaft von 67 Tagen (23. März 2019 = 1 Tag, 15. Juli 2019 = 1 Tag, 9. Januar - 13. März 2020 = 65 Tage) sowie unter Anrechnung des ausgestandenen Hausarrestes mit Electronic monitoring vom 3. Juni 2020 bis 29. April 2021 (331 Tage), anzurechnen im Umfang von 1/3 bzw. 110 Tagen Freiheitsentzug, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren; 2. zu einer Geldstrafe von 153 Tagessätzen à CHF 30.00; 3. sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'300.00; 4. zu den darauf entfallenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten.