2. von der Anschuldigung der Nötigung, angeblich mehrfach begangen, gemäss - Ziff. 3.1. des Urteils; - Ziff. 3.2. des Urteils (Ziff. 3.3. der Anklageschrift); 3. von der Anschuldigung der Drohung gemäss Ziff. 4.; 4. von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz 4.1. durch Fahren trotz entzogenem Führerausweis bzw. ohne Berechtigung gemäss - Ziff. 5.1.2., - Ziff. 5.1.4., - Ziff. 5.1.5., 4.2. durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, angeblich begangen am 23. März 2019 in Bern, gemäss Ziff. 5.2. des Urteils; 4.3. durch Fahren in fahrunfähigem Zustand gemäss Ziff. 5.3.1.;