5 4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete anlässlich der oberinstanzlichen Fortsetzungsverhandlung vom 7. Februar 2023 namens und im Auftrag des Beschuldigten die folgenden Anträge (pag. 2091 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 29. April 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als der Berufungsführer freigesprochen wurde von den Anschuldigungen