1936 ff.). Im Hinblick auf die Fortsetzungsverhandlung vom 7. Februar 2023 wurde erneut von Amtes wegen über den Beschuldigten ein Strafregisterauszug, datierend vom 27. Januar 2023, eingeholt (pag. 1988 ff.). Zudem wurden bei der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die Akten des Strafverfahrens BM 22 45499 ediert (pag. 1993). Mit Eingabe vom 2. Februar 2023 reichte Rechtsanwalt B.________ wiederum im Hinblick auf die Prüfung der Landesverweisung diverse Unterlagen betreffend Arbeitsbemühungen des Beschuldigten im Zeitraum vom 8. Juli 2022 bis 1. Februar 2023 zu den Akten (pag. 1998 ff.).