Kopien von medizinischen Unterlagen betreffend die Eltern des Beschuldigten und andererseits im Original einen First Information Report vom 15. Mai 2010 betreffend den Beschuldigten zu den Akten (1924 ff.). Die oberinstanzliche Verhandlung fand am 10. November 2022 statt. Am Morgen der Hauptverhandlung wurde die Vorsitzende von der Polizei telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich der Beschuldigte wegen eines Velounfalls auf dem Weg ins Spital befinde und der oberinstanzlichen Hauptverhandlung nicht beiwohnen könne.