1899 ff.), eingeholt. Zudem wurden bei der Staatsanwaltschaft Baden die Akten des Urteils vom 5. Juli 2022 (Aktenzeichen ST.2022.3051) sowie beim Regionalgericht Bern-Mittel- land, Strafabteilung, die Akten der Strafuntersuchung mit dem Aktenzeichen PEN 22 259 ediert (pag. 1897 f.). Mit Eingabe vom 8. November 2022 reichte Rechtsanwalt B.________ im Hinblick auf die Prüfung der Landesverweisung einerseits Kopien von medizinischen Unterlagen betreffend die Eltern des Beschuldigten und andererseits im Original einen First Information Report vom 15. Mai 2010 betreffend den Beschuldigten zu den Akten (1924 ff.).