Gestützt darauf verurteilte es den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 57 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Polizei- und Untersuchungshaft von 67 Tagen sowie der Ersatzmassnahme (Electronic Monitoring) im Umfang von 110 Tagen (Ziff. 1. des Sanktionenpunktes, pag. 1710), zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'300.00 (Ziff. 2. des Sanktionenpunktes, pag. 1711), zu einer Landesverweisung von 8 Jahren (Ziff. 3. des Sanktionenpunktes, pag. 1711) sowie zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 43'418.15 (Ziff. 4 des Sanktionenpunktes, pag. 1711).