1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung; nachfolgend Vorinstanz) fällte am 29. April 2020 gegen den Beschuldigten und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) die folgenden Frei- und Schuldsprüche aus (Ziff. I. und II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 1708 ff.; Hervorhebungen im Original): I. A.________ wird freigesprochen von den Anschuldigungen: 1. der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz 1.1 angeblich begangen am 20. September 2019 in Bäriswil durch Fahren eines PW trotz entzogenem Führerausweis;