31 keitsgrundsatz zu orientieren hat (Botschaft zur Änderung des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes vom 26. Juni 2013, BBl 2013 5975 ff., S. 6021). Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer Landesverweisung von fünf Jahren (pag. 211, Ziff. I. 2. erstinstanzliches Urteil). Diese Dauer erscheint angemessen.