Er trifft sich gemäss eigenen Angaben regelmässig mit Schweizern und spricht mit seinen Kollegen und beim Sport oft Deutsch (pag. 392). Einer dieser Kollegen deponierte am 21. Februar 2020 ein «Unterstützungsschreiben», wonach der Beschuldigte im Quartier gut vernetzt sei und sich aktiv im Quartierleben engagiere (pag. 397). Es ist anzunehmen, dass der Beschuldigte daneben auch in Kontakt mit Landsleuten ist oder zumindest war (dazu gehörte auch die Familie der Privatklägerin).