Er verbrachte damit weder seine Kindheit noch die prägenden Jugendjahre in der Schweiz. Andererseits befindet er sich nun seit über 7½ Jahren in der Schweiz, was sich offenbar in sprachlicher Hinsicht zeigt. So wurde die Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse und die polizeiliche Einvernahme vom 11. Oktober 2022 in deutscher Sprache gemacht (pag. 469; pag. 471 f.; vgl. auch pag. 374 und pag. 381 ff. mit Hinweisen auf Integrations- bzw. Sprachkurse). Der Beschuldigte reiste ursprünglich unter Einreichung eines Asylgesuchs ein, welches jedoch mit Entscheid des SEM vom 13. März 2018 ablehnt wurde (pag. 342 ff.;