17. Fazit Der Beschuldigte ist nach dem Gesagten zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 14'400.00, zu verurteilen. Der Vollzug der Geldstrafe ist aufzuschieben und die Probezeit auf zwei Jahre festzusetzen. V. Landesverweisung