15. Strafmass und Höhe des Tagessatzes Zusammenfassend erachtet die Kammer für den Schuldspruch wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern eine Geldstrafe von 230 Tagessätzen als angemessen. Aufgrund des zu beachtenden Verschlechterungsverbots (vgl. Ziff. I. 5. vorne) darf die Kammer aber nicht über die von der Vorinstanz ausgesprochene Geldstrafe von 180 Tagessätzen hinausgehen. Gemäss Art. 34 Abs. 2 StGB beträgt ein Tagessatz in der Regel mindestens CHF 30.00 und höchstens CHF 3'000.00.