Der Beschuldigte hat nach wie vor einen F-Ausweis (pag. 467; pag. 485 Z. 5 ff.). An der oberinstanzlichen Verhandlung gab er an, er habe eine B-Bewilligung beantragt und möchte seine Familie nachziehen (pag. 487 Z. 44). Sein Gesuch um Umwandlung des F-Ausweises in eine Aufenthaltsbewilligung sei immer noch hängig bzw. sistiert, weil das Strafverfahren abgewartet werde (pag. 485 Z. 9 ff.). Der Beschuldigte arbeitet Vollzeit als Chauffeur bei einem Transportunternehmen und hat an den Wochenenden zusätzlich noch einen Nebenjob als Küchenhilfe in einem Restaurant. Dabei erzielt er ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 3'800.00 + CHF 500.00 bis CHF 700.00.