Bekannt ist, dass der Beschuldigte in Somalia aufgewachsen ist, vier Schwestern und fünf Brüder hatte (zum Teil verstorben), die Primar- und Oberstufenschule in Somalia besuchte und am 26.01.2015 in die Schweiz einreiste. Am Tag der Einreise stellte er ein Asylgesuch, welches am 13.03.2018 durch das Staatssekretariat für Migration abgewiesen wurde. Der Beschuldigte wurde vorläufig in der Schweiz aufgenommen und erhielt einen F-Ausweis, welcher bis am 12.03.2020 gültig war. Zurzeit ist ein Gesuch hängig um Umwandlung des F-Ausweises in eine (befristete) Aufenthaltsbewilligung.